Terminsache: Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 10.02.2026
Unternehmen, die nicht (bis) zum 10. des Folgemonats ihre monatlichen Umsatzsteuer-voranmeldungen einreichen bzw. -vorauszahlungen leisten möchten, können bis zum 10.02.2026 für das Jahr 2026 einen Antrag auf eine sog. Dauerfristverlängerung stellen. Es ist eine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung i. H. v. einem Elftel der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres an das Finanzamt zu leisten. Die Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. -zahlungen dürfen jeweils einen Monat später abgegeben bzw. gezahlt werden. Quartalszahler müssen keine Sondervorauszahlungen leisten. Die Höhe der jeweiligen Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung kann ab dem 01.01.2026 über ELSTER abgerufen werden. Die Sondervorauszahlung wird mit der Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember verrechnet.
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