Bundesregierung verlängert Corona-Unterstützungen bis 30.09.2021
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen und Soloselbstständige sowie die Neustarthilfe bis zum 30.09.2021 als Überbrückungshilfe III Plus.
Neu hinzu kommt eine Personalkostenhilfe in Form einer sog. „Restart-Prämie“. Diese zielt auf die Förderung von Unternehmen ab, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, Neueinstellungen vornehmen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Der Anspruch auf die Restart-Prämie besteht wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale.
Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu
1.250 €/Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 €/Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 € bekommen.
Des Weiteren wird der Zugang zu den geltenden Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld um 3 Monate vom 30.06.2021 bis zum 30.09.2021 erweitert.
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