Seitenbereiche
AUTACO monthly
09/2026

Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität

Die Bundesministerien der Finanzen (BMF) und der Justiz (BMJ) haben am 16.07.2026 in einer gemeinsamen Presseerklärung den „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ vorgestellt.

Durch die geplanten Maßnahmen sollen die Steuergerechtigkeit erhöht sowie Einnahmeverluste reduziert werden. Geplant ist, Ermittlungstätigkeiten besser zu bündeln und zu vernetzen; organisierte Finanzkriminalität soll hierdurch häufiger aufgedeckt werden. Es soll im Bereich schwerer Steuerkriminalität Transparenz hergestellt und durch verbesserte Zusammenarbeit mit anderen Ländern Steuerflucht weiter erschwert werden. Besonders hervorzuheben aus den vorgestellten Maßnahmen sind folgende:

  • Die auf 8 Jahre verkürzte Beleg-Aufbewahrungspflicht soll auf 15 Jahre verlängert werden.
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung soll in ihrer bisherigen Form abgeschafft werden. Mögliche Änderungen sind noch nicht bekannt.
  • Geplant ist eine digitale Umsatzsteuer-Echtzeitmeldung für Unternehmen anstatt der bisher nachgelagerten Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Registrierkassen sind aktuell nicht verpflichtend. Vorgesehen ist, diese ab dem 01.01.2028 für Geschäfte mit Jahresumsätzen über 100.000 € einzuführen.
  • Das Zusammenführen von Steuerdaten durch Nutzung von KI und die Neuschaffung eines Datenanalysezentrums sollen einen behördenübergreifenden Datenabgleich und die Bearbeitung großer Datenmengen ermöglichen. Abweichungen von Rechnungs- und Umsatzsteuerdaten, Kontrollmitteilungen und anderen Finanzinformationen sollen Handlungsnotwendigkeiten leichter erkennen lassen.

Damit soll der Weg von der überwiegend nachgelagerten Prüfung einzelner Steuererklärungen und Betriebsprüfungen hin zu automatisierter, transaktionsbezogener Kontrolle unter Beachtung besonderer Risiko-Wirtschaftsbereiche bereitet werden. Über entsprechende Gesetzgebungsverfahren wird an dieser Stelle zu gegebener Zeit berichtet.

Erscheinungsdatum:

Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.