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AUTACO monthly
11/2025

Die Aktivrente

Der Koalitionsvertrag sieht die sogenannte „Aktivrente“ als eines von mehreren Instrumenten vor, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Mitarbeiter auch über den Eintritt in die Altersrente hinaus beschäftigen zu können, sofern beide Vertragspartner dies wünschen.

Hierbei soll es Rentnern erlaubt sein, bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Für Frührentner ist keine steuerliche Vergünstigung vorgesehen. Nachdem zunächst die Rede davon war, dass der Verdienst nicht nur steuer-, sondern auch sozialversicherungsfrei vereinnahmt werden dürfe, wurde davon mittlerweile Abstand genommen.

Eine Entscheidung über die Fortführung einer Erwerbstätigkeit über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus bzw. die Weiterbeschäftigung eines Mitarbeiters sollte in Anbetracht der gegenwärtig unklaren Rechtslage sinnvollerweise bis zur Vorlage einer finalen Gesetzesfassung zurückgestellt werden.

Arbeitgeber- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften lehnen die Idee der Aktivrente ab. Auch das Institut der Deutschen Wirtschaft befürchtet lediglich Mitnahmeeffekte.

Dem Vernehmen nach soll die Aktivrente nicht für Selbstständige gelten, worüber bereits eine Auseinandersetzung um ein mögliches Diskriminierungsverbot entbrannt ist.

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