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Corona-Special II

Voller Werbungskostenabzug für das Home-Office während der Corona-Krise?

Aufgrund der aktuellen Situation arbeiten viele Arbeitnehmer von zu Hause aus. Daher stellt sich die Frage ob die Kosten für das Home Office, z.B. die PC-Ausstattung, die anteilige Miete und dergleichen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können.

Grundsätzlich können diese Aufwendungen nur dann unbegrenzt als Werbungskosten angesetzt werden, wenn es sich bei dem häuslichen Arbeitszimmer (=abgeschlossener und abgetrennter Raum) um den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit handelt. Liegt der Tätigkeitsmittelpunkt außerhalb des Arbeitszimmers, steht aber ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung, können zumindest bis zu 1.250 € im Jahr angesetzt werden.

Aktuell steht oftmals aus Gründen des Infektionsschutzes kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sodass bereits bei einer überwiegenden Tätigkeit im Home-Office der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dort begründet wird und die Kosten voll abzugsfähig sein können. Wird das Home-Office nur für einige Monate genützt, können die anteilig darauf entfallenden Aufwendungen angesetzt werden.

Erscheinungsdatum:

Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
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