Liquiditätshilfe durch Verlustverrechung: Herabsetzung von Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen 2019
Unternehmen, die bedingt durch die Corona-Pandemie in diesem Jahr einen Verlust ausweisen werden, erhalten eine Liquiditätshilfe. Diese wird Unternehmen gewährt, indem absehbare Verluste pauschal mit Gewinnen für 2019 verrechnet werden können.
Unternehmen können daher ab sofort neben der Erstattung von bereits für 2020 geleisteten Steuervorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlten Beträgen bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Mit dieser Maßnahme soll für kleine Unternehmen und Selbständige im Handel, in der Kultur und im Gastronomiebereich notwendige Liquidität geschaffen werden. Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das in Kürze veröffentlicht wird.
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