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12/2025

Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026

Das Bundeskabinett hat am 08.10.2025 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 um mehr als 5 % beschlossen; die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Menschen mit höherem Einkommen müssen somit, sofern sie in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einzahlen, auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge abführen. Diese sehen wie folgt aus:

Sozialversicherungsrechengröße Monat Jahr
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.955 € 47.460 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V(Versicherungspflichtgrenze) in derKranken- und Pflegeversicherung 6.450 € 77.400 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V(Beitragsbemessungsgrenze) in derKranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € 69.750 €
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung 8.450 € 101.400 €
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichenRentenversicherung 10.400 € 124.800 €
vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026
in der Rentenversicherung
- 51.944 €
(endgültiges) Durchschnittsentgelt 2024
in der Rentenversicherung
- 47.085 €

Erscheinungsdatum:

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