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01/2023

Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Die Europäische Kommission hat am 08.12.2022 verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung der Mehrwertsteuervorschriften vorgeschlagen.  

Folgende Maßnahmen sind geplant:

Digitale Meldungen aufgrund von elektronischen Rechnungen

Die digitale Meldung für Mehrwertsteuerzwecke in Echtzeit wird durch ein neues System eingeführt. Das digitale Meldesystem soll nur für grenzüberschreitende Umsätze verpflichtend sein. Grundlage für die Datenübermittlung sind die elektronischen Rechnungen, die künftig für grenzüberschreitende Umsätze obligatorisch werden. Ziel ist es, eine bessere Bekämpfung des Steuerbetrugs, insbesondere des Karussellbetrugs, zu erreichen.

Die Meldung erfolgt über eine gemeinsamen EU-Datenbank. Die aktuell bestehenden zusammenfassenden Meldungen werden durch das neue digitale System ersetzt.

Plattformumsätze für Personenbeförderung und Kurzvermietung von Unterkünften

Die neuen Vorschriften sehen vor, dass in diesem Bereich tätige Plattformbetreiber selbst für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich sind, wenn dies nicht bereits durch den Dienste-Anbieter erfolgt, beispielsweise weil es sich bei ihm um ein kleines Unternehmen handelt.

Einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung

Das derzeit bestehende System der einzigen Anlaufstelle soll weiterentwickelt werden. Künftig sollen Unternehmen mit Kunden in einem anderen Mitgliedstaat über ein Online-Portal nur noch eine Mehrwertsteuerregistrierung für die gesamte EU durchführen müssen.

Erscheinungsdatum:

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Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
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