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AUTACO monthly
02/2021

Update-Pflichten für Verkäufer von digitalen Geräten

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Warenkaufrichtlinie soll eine Update-Pflicht für Verkäufer von digitalen Produkten eingeführt werden, die diese Produkte an Verbraucher verkaufen. Ziel ist, eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit und IT-Sicherheit von digitalen Gütern zu gewährleisten. Der Entwurf sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

  • Für Produkte mit digitalen Elementen, die ein Verbraucher von einem Händler erwirbt, wird eine Aktualisierungsverpflichtung („Updates“) eingeführt.

  • Für Sachen, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart ist, muss der Verkäufer z. B. dafür Sorge tragen, dass die in der Sache integrierten digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben.

  • Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern wird die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.

  • Eine Garantieerklärung wird dem Verbraucher zukünftig auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Aus der Garantieerklärung muss zudem deutlich hervorgehen, dass eine Garantie die daneben bestehenden Gewährleistungsrechte unberührt lässt und die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte unentgeltlich ist.

Erscheinungsdatum:

Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
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