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AUTACO monthly
03/2022

Gesetzesentwurf zur Anpassung der Zinsen nach § 233a AO ab 01.01.2019

Das BMF hat den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" veröffentlicht. Schwerpunkt des Gesetzes ist die vom Bundesverfassungsgericht mit seinem am 18.08.2021 veröffentlichen Beschluss vom 08.07.2021 geforderte rückwirkende Neuregelung des Zinssatzes bei Zinsen nach § 233a AO. Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 soll demnach rückwirkend auf 0,15 % pro Monat
(1,8 % pro Jahr) gesenkt werden.

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