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AUTACO monthly
07/2020

Erleichterungen in der Wissenschaft während der Corona-Pandemie

Am 15.5.2020 billigte der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss der Bundesregierung, der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen die Verlängerung ihrer Verträge einräumt.

Verlängerung von Zeitverträgen: Danach können die vertraglichen Höchstbefristungsgrenzen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal in einer Qualifizierungsphase um die Zeit verlängert werden, in der es pandemiebedingte Einschränkungen des Wissenschaftsbetriebs gibt. Entsprechende Beschäftigungsverhältnisse können bis zu 6 Monaten verlängert werden, vorausgesetzt, sie bestehen zwischen dem 01.03. und 30.09.2020.

Anreize für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger: Arbeiten Empfänger von BAföG in einer Branche oder in einem Beruf, der zur Eindämmung der Pandemie beiträgt, können sie ihren BAföG-Satz ohne Abzüge aus den Einnahmen für diese Tätigkeit aufstocken. Die Regelungen treten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft.

Erscheinungsdatum:

Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
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