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08/2020

Vergütung für Steuerberater wurde angemessen angepasst

Am 05.06.2020 brachte der Bundesrat die Novellierung der Steuerberater-vergütungsverordnung (StBVV) auf den Weg, die zum 01.07.2020 in Kraft trat. So konnte die Bundessteuerberaterkammer erreichen, dass der Gesetzgeber die StBVV erstmals seit neun Jahren an die wirtschaftlichen Entwicklungen anpasst und Steuerberater angemessen vergütet werden.

Die Werte in den Tabellen der StBVV, die u. a. die Vergütung für Beratungs- oder Buchführungstätigkeiten festlegen, werden linear um 12 % erhöht. Die angepasste Vergütung gleicht die Inflation aus und ermöglicht es Steuerberatern, die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen allgemeinen Geschäftskosten und Preise zu kompensieren.

Eine Verbesserung für den Berufsstand ist die Angleichung an das Vergütungsrecht der Rechtsanwälte. Vertritt ein Steuerberater seinen Mandanten z. B. in einem Einspruchsverfahren gegenüber den Verwaltungsbehörden oder prüft er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, wird zukünftig direkt auf das Vergütungsrecht der Rechtsanwälte verwiesen.

Bitte beachten Sie: Steuerberater können nunmehr ihre Rechnungen auch elektronisch, z. B. per E-Mail, an ihre Mandanten verschicken, wenn sie zugestimmt haben. Die Zustimmung muss dabei nicht per Unterschrift erfolgen, eine E-Mail reicht aus.

Erscheinungsdatum:

Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
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