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AUTACO monthly
08/2020

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Im Schnellverfahren hat die Bundesregierung das sog. „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ auf den Weg gebracht, dem der Bundesrat bereits am 29.06.2020 zustimmte. Darin enthalten sind die steuerlichen Neuregelungen, die wir Ihnen bereits in der Juli-Ausgabe der AUTACO Monthly aufzeigten (siehe dort Beitrag Nr. 1.).

Neben der befristeten Reduzierung der Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %, einem einmaligen Kinderbonus von 300 €, die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 1.908 € auf 4.008 € für das Jahr 2020 und 2021 und die Wieder-einführung einer degressiven Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlage-vermögens, sind dort viele weitere Regelungen getroffen worden. Über die wichtigsten Änderungen informieren wir in diesem und den folgenden Informationsschreiben

Erscheinungsdatum:

Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
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