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10/2025

Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchsrechts an GmbH-Anteilen

Der BFH hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Mutter hatte 49 % ihrer GmbH-Anteile mit jeweils 24,5 % per Schenkung an ihre beiden Töchter übertragen und sich hierbei den Nießbrauch vorbehalten. Sie erhielt lediglich den Gewinn. Die Gesellschafterrechte, also Mitgliedsrechte, wirtschaftliche Chancen und Risiken, erhielten die Töchter.

Diese haben die GmbH-Anteile sodann in der Zukunft veräußert, die Mutter hat das Nießbrauchsrecht daraufhin aufgegeben und einen Ablösebetrag erhalten. Das zuständige Finanzamt hat diesen bei der Mutter als Einkünfte auf Kapitalvermögen besteuert, wogegen diese nach erfolglosem Einspruchsverfahren klagte. Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt. Der BFH schloss sich der Auffassung des FG an, dass der Ablösebetrag für den Vorbehaltsnießbrauch an den GmbH-Anteilen bei der Mutter nicht steuerbar sei. Das wirtschaftliche Eigentum an den GmbH-Anteilen habe nicht bei der Nießbraucherin, der Mutter, gelegen, sondern bei den Töchtern, da diese den Gewinn erhielten. Die Mutter als Berechtigte sei nicht zu besteuern.

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Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
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