Erhöhung Kurzarbeitergeld in der Coronakrise
Der Koalitionsausschuss einigte sich am 22.04.2020 auf eine Erhöhung des Kurzarbeiter-geldes. Die Erhöhungen sind abhängig von der Dauer der Kurzarbeit und gelten maximal bis Ende des Jahres.
Folgende Erhöhungen wurden beschlossen:
- Das Kurzarbeitergeld wird erhöht, dies geschieht abhängig von der Dauer der Kurzarbeit. Bisher zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des Lohnausfalls.
- Ab dem vierten Monat des Bezugs soll das Kurzarbeitergeld für kinderlose Beschäftigte, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent des Lohnausfalls erhöht werden.
- Bei Beschäftigten mit Kindern, die derzeit mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, beläuft sich die Erhöhung ab dem vierten Monat des Bezugs auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 87 Prozent.
- Diese Erhöhungen gelten maximal bis 31.12.2020.
Erscheinungsdatum: