Seitenbereiche
AUTACO monthly
Corona-Special II

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Mit Pressemitteilung vom 25.03.2020 hat der GKV Spitzenverband bekannt gegeben, dass es möglich ist, die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen zu den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend zu stunden. Voraussetzung ist hierfür allerdings, dass i) durch die Pandemie ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist und ii) alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung (z.B. Fördermittel, Kredite) beansprucht bzw. beantragt wurden.

Eine Stundung kann vorerst nur für die Monate März bis April 2020 beantragt werden. Die AOK Bayern hat auf ihrer Homepage dazu eine Formularvorlage eingestellt. Allerdings ist der Antrag bei jeder betroffenen Krankenkasse zu stellen, welche teils unterschiedliche Anforderungen haben. Daher sollten sich Arbeitgeber auf den jeweiligen Homepages vorab informieren. 

Erscheinungsdatum:

Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.