Seitenbereiche
AUTACO monthly
09/2020

Eintragung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft mit „gUG (haftungsbeschränkt)“

Der BGH hat durch Beschluss vom 28.04.2020 entschieden, dass die Eintragungsfähigkeit des Rechtsformzusatzes „gUG (haftungsbeschränkt)“ gegeben ist.

Die Entscheidung des BGH beendet einen bis dato herrschenden Meinungsstreit, ob vor der Rechtsformbezeichnung „UG (haftungsbeschränkt)“ bzw. „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ein auf die Gemeinnützigkeit hinweisender Zusatz „g“ eintragungsfähig ist. Hierüber bestand in der Literatur aber auch bei den verschiedenen Registergerichten Uneinigkeit.

Erscheinungsdatum:

Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.