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05/2021

Bundesprogramm für Ausbildungsbetriebe verlängert und verbessert

Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau
halten oder erhöhen, werden – rückwirkend zum 16.02.2021 – zunächst in bisheriger Höhe verlängert. Für
das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 01.06.2021 von 2.000 € und 3.000 € auf 4.000 € und 6.000 €
verdoppelt. Auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilder können künftig gezahlt werden. Außerdem kann die
Ausbildungsvergütung wie bisher bezuschusst werden. Diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu
499 Mitarbeitern (vorher 249) beziehen. Betriebe mit bis zu 4 Mitarbeitern erhalten pauschal 1.000 €, wenn sie ihre
Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.

Darüber hinaus wird die Übernahmeprämie bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 € verdoppelt. Auftrags- oder
Verbundausbildung können bereits ab einer Laufzeit von 4 Wochen unterstützt werden. Die Höhe der Förderung
bemisst sich an der Vertragslaufzeit. Insgesamt können bis zu 8.100 € beansprucht werden. Künftig kann auch der
Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Pandemiebetroffene
Unternehmen können die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bis
max. 500 € bezuschussen lassen.

Für die Ausbildungsprämien, die Zuschüsse, die Übernahmeprämie und den Lockdown-II-Sonderzuschuss für
Kleinstunternehmen ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Erscheinungsdatum:

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Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
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